OrthoBremen, die überörtliche orthopädische Gemeinschaftspraxis ist über seine Unfallärzte (H-Ärzte) von den gesetzlichen Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften für die Unfallheilbehandlung von sogenannten Arbeitsunfällen auf dem Arbeitsweg (Wegeunfälle), während der Arbeitszeit (Arbeitsplatzunfälle), in der Schule (Schulunfälle) oder im Kindergarten (Kindergartenunfälle) zugelassen. Dazu gehören auch chronische Schäden, die nach einer Unfallverletzung entstehen können.
Informationen für Patienten mit einem Arbeitsunfall
Bitte teilen Sie dem Praxisteam gleich bei der Anmeldung mit, dass Sie unser Behandlungs-Zentrum auf Grund eines Arbeitsunfalls aufsuchen. Denn die Behandlung erfordert zusätzliche organisatorische Schritte und wird nicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet.
Die Behandlung von akuten Unfällen oder Verletzungen findet Anwendung bei