Die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) ist ein Therapieverfahren, welches viele Patienten von ihren Schmerzen am Skelettsystem befreien kann. Sie erspart den betroffenen Personen oft sogar
eine Operation mit all ihren unangenehmen Begleiterscheinungen.
Die extrakorporalen Stoßwellen haben sich besonders bei der schmerzhaften Schulterverkalkung und beim Fersensporn bewährt, helfen aber auch in vielen Fällen von Epicondylitis, Pseudoarthrosen und
Achillodynie.
Einsatzgebiete der Stoßwellentherapie in der Orthopädie
Zur Durchführung der Stoßwellentherapie kommt der Patient in der Regel über drei Wochen einmal pro Woche in unsere Gemeinschaftspraxis, wo er durch den behandelnden Arzt therapiert wird. Eine
Behandlung dauert etwa zehn Minuten mit der Applikation von rund 2000 Stoßwellen im entsprechenden Behandlungsgebiet. Da die Behandlung durchaus etwas schmerzen kann, wird gerne eine lokale Betäubung
des zu behandelnden Gebietes durchgeführt. Durch die Behandlung kommt es bei dem meist „chronischen“ Befund wieder zu einem „akuten“ Befund, welcher dann vom Körper gut den eigenen Heilungsprozessen
zugeführt werden kann.
Die eigentliche Behandlung ist nahezu komplikationslos. In seltenen Fällen kann es neben Blutergüssen zu Schwellungen oder oberflächlichen Hauteinblutungen kommen. Seltener wird von einer
kurzfristigen Schmerzverstärkung im Behandlungsgebiet berichtet.
Nach der dreiwöchigen Behandlung sollte eine Pause zur Regeneration von bis zu sechs Wochen abgewartet werden. In den meisten der Fälle kommt es schon in dieser Zeit zu einer deutlichen oder sogar
vollständigen Linderung der Beschwerden.
Behandlungsgeräte
Bei uns in der Praxis stehen verschiedene moderne Behandlungsgeräte je nach Indikation zur Verfügung. So ist es uns möglich, die Stoßwellentherapie sowohl linear, wie auch fokussiert durchzuführen. Auch eine Triggerpunkt-Stoßwellenthearpie ist so möglich.
Behandlungskosten
Die ESWT als Therapie von Beschwerden im Bereich der Orthopädie gilt in Deutschland nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten der Behandlung muss der Patient daher selbst tragen
(IGEL-Leistung). Ausnahme ist die über 6 Monate erfolglos konservative Behandlung der Plantarfasciitis. Hier werden die Kosten für die Stoßwellentherapie durch die gesetzliche Krankenkasse
übernommen.